Welche Voraussetzungen und Schritte müssen erfüllt sein, um eine befristete Stelle als Lehr- und Forschungsassistent (ATER) zu erhalten?

Die Tätigkeit als befristete Lehr- und Forschungsassistentin (ATER) ermöglicht Doktoranden kurz vor Abschluss ihrer Dissertation, promovierten Wissenschaftlern sowie ausländischen Professoren und Forschern, Lehrerfahrung zu sammeln und ihre Forschung fortzusetzen. Um diesen Status zu erhalten, müssen bestimmte Zulassungskriterien erfüllt und ein klar definiertes Einstellungsverfahren durchlaufen werden. Im Folgenden werden die Bedingungen und Schritte zur Erlangung einer ATER-Stelle erläutert.
Zusammenfassung :
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Die Anspruchsvoraussetzungen für den ATER-Status sollten präzisiert werden.
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Beschreiben Sie detailliert die einzelnen Schritte im Rekrutierungsprozess für ATERs (temporäre Lehr- und Forschungsassistenten).
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Kenntnisse über die Pflichten und Beschäftigungsbedingungen von ATERs (Lehr- und Forschungsassistenten).
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Kenntnis der Vertragslaufzeit und der Verlängerungsoptionen
1. Die Kriterien für die Berechtigung zum ATER-Status präzisieren.
Als Beamter der Kategorie A bereite ich mich auf ein Doktoratsstudium vor
Um den ATER-Status (Lehr- und Forschungsassistent/in) zu erhalten, müssen Beamte der Kategorie A mit unbefristetem oder befristetem Arbeitsverhältnis, die sich derzeit auf ihre Promotion vorbereiten, die Voraussetzungen erfüllen. Dieses Kriterium ermöglicht es diesen Beschäftigten im öffentlichen Dienst, von einem Vertrag zu profitieren, der es ihnen erlaubt, gleichzeitig ihrer Promotion und ihren Lehrtätigkeiten nachzugehen.
Nehmen wir das Beispiel eines festangestellten Forschungsingenieurs, der ein Promotionsstudium in Wirtschaftswissenschaften beginnt. Aufgrund seines Status als Beamter der Kategorie A kann er sich für eine befristete Lehr- und Forschungsstelle (ATER) für drei Jahre bewerben, die um ein weiteres Jahr verlängert werden kann. Dadurch kann er seine Promotion abschließen und gleichzeitig wertvolle Lehrerfahrung sammeln.
Es ist wichtig zu beachten, dass nur vollwertige Beamte der Kategorie A, ausgenommen Vertragsangestellte, für die speziellen dreijährigen ATER-Verträge in Frage kommen. Diese Einschränkung zielt darauf ab, Kandidaten mit bestehender Berufserfahrung und einem stabilen Status im öffentlichen Dienst anzusprechen.
Ob Doktorand in der Endphase seiner Dissertation, Doktorand in der Vorbereitung auf Auswahlprüfungen, ausländischer Dozent und Forscher, ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter oder ehemaliger Forschungsstipendiat
Neben Beamten der Kategorie A kommen auch verschiedene andere Profile für den ATER-Status (Lehr- und Forschungsassistent/in) in Frage. Dazu gehören Doktoranden/innen in der Endphase ihrer Dissertation, für die dieser Vertrag die Möglichkeit bietet, ihre Promotion abzuschließen und gleichzeitig erste Lehrerfahrung zu sammeln. Auch Doktoranden/innen, die sich auf Auswahlverfahren für Hochschulpositionen, beispielsweise für die Dozentenqualifikation, vorbereiten, können sich bewerben.
Stellen Sie sich eine Doktorandin der Biotechnologie vor, die kurz vor dem Abschluss ihrer Promotion steht. Als Lehr- und Forschungsassistentin (ATER) könnte sie von zusätzlicher Finanzierung profitieren und ihre Forschung in Ruhe abschließen. Gleichzeitig würde sie die vielfältigen Aspekte des Lehr- und Forschungsberufs kennenlernen – eine wertvolle Erfahrung, die sie optimal auf ihre zukünftige akademische Karriere vorbereitet.
Darüber hinaus steht die ATER-Stelle (Temporary Teaching and Research Assistant) ausländischen Lehr- und Forschungskräften offen, die befristet in Frankreich unterrichten möchten. Auch ehemalige studentische Hilfskräfte oder wissenschaftliche Mitarbeiter, die ihre Promotion abgeschlossen haben, können sich bewerben. Für diese verschiedenen Profile stellt die ATER-Stelle einen attraktiven Weg in eine akademische Karriere dar.
Wussten Sie, dass Beamte der Kategorie A, die sich auf ihre Promotion vorbereiten, von einem 3-jährigen ATER-Vertrag profitieren können, der um 1 Jahr verlängert werden kann, im Vergleich zu einem 1-jährigen Vertrag, der um 1 Jahr verlängert werden kann, für die meisten anderen berechtigten Profile?
2. Beschreiben Sie detailliert die einzelnen Schritte des Rekrutierungsprozesses für ATERs (temporäre Lehr- und Forschungsassistenten).
Bewerben Sie sich auf die von den Institutionen ausgeschriebenen Stellen
Der erste Schritt, um Lehr- und Forschungsassistent/in zu werden, ist die Bewerbung auf Stellenanzeigen von Hochschulen. Diese Angebote werden in der Regel auf den Webseiten von Universitäten und Fakultäten sowie auf Plattformen für akademische Stellen veröffentlicht.
Nehmen wir den Fall einer promovierten Politikwissenschaftlerin, die sich auf eine Stelle als wissenschaftliche Hilfskraft bewirbt. Sie sollte regelmäßig die Webseiten von Fakultäten besuchen, die sie interessieren könnten, und Benachrichtigungen von entsprechenden Portalen wie GALAXIE abonnieren. Mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, die ihre Forschungs- und Lehrkompetenzen hervorheben, erhöht sie ihre Chancen auf eine Zusage.
Die Zulassungsbeauftragten können diesen Schritt erleichtern, indem sie gezielte Informationen über freie Lehr- und Forschungsstellen an relevante Kandidatengruppen, wie z. B. Doktoranden und Promovierte, weitergeben. Die Implementierung eines einfachen und intuitiven Online-Bewerbungssystems trägt ebenfalls dazu bei, mehr Bewerber zu gewinnen.
Die Auswahl erfolgt nach Rücksprache mit dem wissenschaftlichen Rat und die Ernennung durch den Präsidenten oder Direktor der Institution
Nach Eingang der Bewerbungen wird das Auswahlverfahren für befristete Lehr- und Forschungsstellen (ATERS) fortgesetzt. Die Bewerbungen werden vom wissenschaftlichen Rat der Einrichtung geprüft, der eine Empfehlung abgibt. Auf Grundlage dieser Empfehlung wählt der Präsident oder Direktor der Einrichtung einen Kandidaten aus und schließt ein befristetes Arbeitsverhältnis ab.
Nehmen wir als Beispiel einen ausländischen Dozenten und Forscher, der sich an der Sciences Po Paris bewirbt. Nach Prüfung seiner akademischen Leistungen entscheidet der Direktor der Sciences Po über seine Einstellung als befristeter Dozent und Forscher (ATER) für ein Jahr. Anschließend wird ein individueller Vertrag erstellt, der die erwarteten Lehr- und Forschungsverpflichtungen genau festlegt.
Um Chancengleichheit zu gewährleisten, ist es unerlässlich, dass die Auswahlkriterien für Bewerbungen transparent sind und den Bewerbern bekannt gegeben werden. Die Mitteilung der Ergebnisse an die Bewerber innerhalb eines angemessenen Zeitraums trägt ebenfalls dazu bei, die Attraktivität dieses Einstellungsverfahrens zu steigern.
„Der Präsident oder Direktor der Institution rekrutiert ATERs auf der Grundlage befristeter Verträge, deren Dauer je nach Kategorie des ATER, zu der der Kandidat gehört, variiert.“
Für Zulassungsmanager ist die Unterstützung dieses Prozesses ein integraler Bestandteil akademischer Exzellenz:
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Bühne |
Wichtigste Maßnahmen |
Vorteile |
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Stellenanzeigen |
Verteilen Sie Stellenangebote über relevante Kanäle (Websites, akademische Jobportale) |
Gewinnung hochqualifizierter Kandidaten |
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Dateiauswahl |
Transparente Bewertungskriterien definieren und teilen |
Gewährleistung gleicher Chancen |
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Mitteilung der Ergebnisse |
Informieren Sie die Kandidaten innerhalb eines angemessenen Zeitraums |
Steigerung der Attraktivität der Personalbeschaffung |
3. Die Pflichten und Beschäftigungsbedingungen von ATERs (Lehr- und Forschungsassistenten) verstehen.
Bieten Sie im Vollzeitstudium 128 Stunden Vorlesungen, 192 Stunden Tutorien oder 288 Stunden praktische Arbeit pro Jahr an, wobei sich der Umfang im Teilzeitstudium um die Hälfte reduzieren kann
Als studentische Hilfskraft (ATER) übernehmen Sie ein umfangreiches Lehrdeputat. Vollzeit entspricht dies 128 Stunden Vorlesungen, 192 Stunden Tutorien oder 288 Stunden praktischer Arbeit pro Studienjahr. Diese Vorgaben sind in den Bestimmungen festgelegt und für alle Hochschulen verbindlich.
Nehmen wir das Beispiel eines Doktoranden, der kurz vor dem Abschluss seiner Dissertation steht und als hauptberuflicher Lehr- und Forschungsassistent (Lehr- und Forschungsassistent, ATER) eingestellt wird. Er wird wöchentlich durchschnittlich vier Stunden Vorlesung oder sechs Stunden Tutorium halten. Um seine Lehrtätigkeit effektiv vorzubereiten und seine Doktorarbeit weiterzuführen, sind gutes Zeitmanagement und Organisationstalent unerlässlich.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, als Teilzeit-Lehr- und Forschungsassistent/in (ATER) mit 50 % der Vollzeitstunden zu arbeiten. In diesem Fall halbiert sich das Lehrdeputat auf mindestens 64 Stunden Vorlesung, 96 Stunden Tutorium oder 144 Stunden Praktikum. Diese Option ist besonders attraktiv für Doktoranden, die mehr Zeit für ihre Dissertation aufwenden möchten.
Teilnahme an den verschiedenen Pflichten im Zusammenhang mit der Lehre: Betreuung, Wissensbewertung, Prüfungen
Neben dem regulären Unterricht umfasst die Tätigkeit als studentische Hilfskraft zahlreiche Aufgaben im Zusammenhang mit der Lehre. Sie werden Studierende betreuen, beispielsweise bei betreuten Projekten oder Praktika. Auch die Vorbereitung von Unterrichtsstunden und die Erstellung von Lehrmaterialien gehören zu Ihren Aufgaben.
Stellen Sie sich eine studentische Hilfskraft im Bereich Jura vor, die die Betreuung einer Gruppe von Masterstudierenden im ersten Studienjahr bei ihren Abschlussarbeiten übernimmt. Dies beinhaltet regelmäßige Begleitung, Gruppensitzungen zur Methodik und Einzelgespräche, um die Studierenden bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Eine zeitaufwändige, aber lohnende Aufgabe.
Darüber hinaus wirken Sie an der Bewertung des Lernerfolgs der Studierenden mit, sei es durch kontinuierliche Leistungsbeurteilungen, Zwischenprüfungen oder Abschlussprüfungen. Die Aufsicht bei Prüfungen und die Korrektur von Hausarbeiten gehören ebenso zu den Aufgaben von studentischen Hilfskräften wie zu denen von Professorinnen und Professoren mit unbefristeter Anstellung. Schließlich kann Ihre Anwesenheit in Zulassungskommissionen je nach Bedarf erforderlich sein.
Um die Veröffentlichung von Stellen für Lehr- und Forschungsassistenten (ATER) zu vereinfachen, hat Sciences Po Paris eine spezielle Bewerbungsplattform eingerichtet und konfiguriert. Dieses Tool vereinfacht die Kommunikation mit relevanten Bewerbergruppen.
Beachten Sie die Regeln zur Anhäufung von Tätigkeiten durch Beschäftigte im öffentlichen Dienst, wobei die Möglichkeiten von den Arbeitszeiten abhängen
Wie alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst unterliegen auch Lehrassistenten (ATERS) bestimmten Regelungen zur Anrechnung von Tätigkeiten. Sie müssen sicherstellen, dass Sie diese Regelungen in Verbindung mit Ihrem Arbeitsvertrag einhalten. Die Möglichkeiten zur Anrechnung von Tätigkeiten hängen primär von Ihrer Arbeitszeit ab.
Nehmen wir den Fall eines promovierten Biologen, der nebenberuflich als Lehr- und Forschungsassistent tätig ist und weiterhin Unternehmen beraten möchte. Bei einer Arbeitszeit von 50 % ist diese Kombination möglich, sofern sie mit den universitären Verpflichtungen vereinbar ist. Bei einer Arbeitszeit von 100 % ist eine solche Nebentätigkeit jedoch nicht zulässig.
Beispielsweise darf eine Vollzeitkraft im Bereich Lehre und Forschung (ATER) nicht gleichzeitig eine weitere Stelle im öffentlichen Dienst ausüben. Bestimmte Nebentätigkeiten, wie etwa Beratungs- oder Forschungstätigkeiten, sind jedoch nach Zustimmung der jeweiligen Einrichtung weiterhin möglich. Für Teilzeitkräfte im Bereich Lehre und Forschung bieten die Regelungen mehr Flexibilität hinsichtlich der zulässigen Kombination von Tätigkeiten. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld über die individuelle Situation zu informieren.
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ATER-Arbeitslast. |
Kombinationsmöglichkeiten |
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Vollzeit |
Begrenzte Nebentätigkeiten (Expertise, Forschung) mit Zustimmung des Arbeitgebers |
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Teilzeit 50% |
Kann kombiniert werden, sofern dies mit den ATER-Verpflichtungen vereinbar ist. |
Für Zulassungsmanager trägt die Bereitstellung klarer Informationen über diese Regeln dazu bei, unterschiedliche Profile für Stellen als Lehrassistenten zu gewinnen.
4. Informieren Sie sich über die Vertragslaufzeit und die Verlängerungsmöglichkeiten
Die Vertragslaufzeit beträgt je nach Profil 1 bis 3 Jahre und kann um jeweils 1 Jahr verlängert werden
Die Laufzeit von ATER-Verträgen ist nicht festgelegt, sondern variiert je nach Profil des eingestellten Kandidaten. Für Beamte der Kategorie A, die sich auf ihre Promotion vorbereiten, beträgt die anfängliche Vertragslaufzeit drei Jahre. Sie kann einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sodass die maximale Gesamtlaufzeit vier Jahre beträgt.
Nehmen wir das Beispiel einer Krankenhausingenieurin, die mit ihrer Doktorarbeit im Bereich Public Health beginnt. Durch ihre Anstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin profitiert sie von diesem Dreijahresvertrag – eine echte Sicherheit für die Durchführung ihres ambitionierten Forschungsprojekts. Bei Bedarf ermöglicht ihr eine einjährige Verlängerung, ihre Dissertation in Ruhe abzuschließen.
Für andere berechtigte Profile (Doktoranden kurz vor Abschluss ihrer Dissertation, Promovierte in der Vorbereitung auf Auswahlprüfungen, ausländische Lehr- und Forschungskräfte, ehemalige studentische Hilfskräfte oder Stipendiaten) beträgt die anfängliche Vertragslaufzeit in der Regel ein Jahr. Sie kann um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Gesamtdauer darf daher für diese Kategorien von befristeten Lehr- und Forschungskräften zwei Jahre nicht überschreiten.
Die maximale Beschäftigungsdauer ist festgelegt und kann auch bei Teilzeitbeschäftigung nicht verlängert werden
Wichtig ist, dass die maximale Laufzeit von ATER-Verträgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen festgelegt und nicht verhandelbar ist. Unabhängig vom individuellen Profil ist eine Verlängerung über die festgelegten Grenzen hinaus nicht möglich.
Stellen Sie sich einen Doktoranden der Literaturwissenschaft vor, der als studentische Hilfskraft eingestellt wird, um Studierende auf Aufnahmeprüfungen vorzubereiten. Sein zunächst auf ein Jahr befristeter Vertrag wird einmalig verlängert. Nach Ablauf des zweiten Jahres kann er keine weitere Verlängerung beantragen, selbst wenn er die Prüfungen erneut ablegen möchte. Die Regeln sind streng und werden einheitlich angewendet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Tätigkeit als befristet angestellte/r Dozent/in und Forscher/in (ATER) eine wertvolle Chance für Doktoranden/innen kurz vor Abschluss ihrer Dissertation, Promovierte in der Vorbereitung auf Auswahlprüfungen, Gastdozenten/innen und Beamte darstellt. Dieser Status ermöglicht es ihnen, wichtige Erfahrungen im Hochschulbereich zu sammeln und gleichzeitig ihre Forschung fortzusetzen. Um diese Position zu erhalten, müssen Bewerber/innen bestimmte Zulassungskriterien erfüllen, ein strenges Auswahlverfahren durchlaufen und die für ATERs geltenden Pflichten und Anstellungsbedingungen einhalten.